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Wuppertaler Ausbildungsbörse 2018

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Begleitheft zur Wuppertaler Ausbildungsbörse 2018

FINANZEN © Lukas Vering

FINANZEN © Lukas Vering WAS DAS ALLES KOSTET! Ausbildungsstart und das erste eigene Gehalt: Was zunächst verheißungsvoll klingt, sieht in der Realität leider oftmals anders aus. Eine meist nicht so üppige Vergütung kann mitunter nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen – staatliche Förderungen sind dann eine hilfreiche Unterstützung. Eine Übersicht. BERUFSAUSBILDUNGS- BEIHILFE Lebensunterhaltungskosten, Anschaffungen, Berufsbekleidung und vielleicht auch Arbeitsmaterialien – schnell kann die Ausbildungsvergütung knapp werden. Gut zu wissen, dass Azubis generell Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Aktuell liegt der Höchstsatz bei monatlich 635 Euro: Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und ein geringes Einkommen erhalten, können diese Unterstützung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Auch eventuelle Fahrtkosten werden in diesem Zuge mitfinanziert. In der Regel wird nur die erste Ausbildung gefördert; diese muss zudem staatlich anerkannt sein. Schulische Ausbildungen erhalten keine Berücksichtigung. Wer eine BAB erhält, kann sich freuen: Die Förderung muss später nicht zurückgezahlt werden. WOHN- UND KINDERGELD Wer keinen Anspruch auf die bereits genannten Finanzspritzen hat, muss sich nicht grämen: Wird etwa eine Hilfe für die Finanzierung der Miete benötigt, ist die Beantragung von Wohngeld eine Lösung. Der Antrag geht an die zuständige Behörde der entsprechenden Stadt oder Gemeinde. Natürlich sind auch hier Voraussetzungen zu beachten: Wer Wohngeld beantragt, muss volljährig sein und zudem einen Ablehnungsbescheid für die BAB vorlegen. Außerdem muss der Antragsteller nachweisen können, dass er nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und somit die Miete für eine eigene Wohnung zu zahlen hat. Die Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten Kindergeld, das auch zur Finanzierung einer Ausbildung gedacht ist. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern monatlich je 194 Euro, fürs dritte Geschwisterkind 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Wohnt das Kind während der Ausbildung nicht mehr zu Hause und können die Eltern eine finanzielle Unterstützung nicht stemmen, besteht das Recht, das Kindergeld einzufordern und direkt aufs Konto überweisen zu lassen. STIPENDIEN BAFÖG IN DER AUSBILDUNG Langer Name, schnelle Hilfe: Dank Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können auch Schüler und Auszubildende Leistungen beantragen. Hier liegt der Höchstsatz bei aktuell 590 Euro, und auch diese Unterstützung muss – anders als im Studium – nicht zurückgezahlt werden. Allerdings wird BAföG stets individuell berechnet, was bedeutet, dass sowohl das Einkommen des Antragstellers, als auch das der Eltern angerechnet wird. Und wo kann die Unterstützung beantragt werden? Immer in der Stadt des Wohnortes, beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dort warten auf den Antragsteller zwar viele Formulare, aber auch Menschen, die ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Äußerst viel Eigeninitiative ist gefragt, um ein begehrtes Stipendium zu erhalten. Wer im Zuge seiner Ausbildung auch Erfahrungen im Ausland sammeln möchte, kann sich um private und internationale Förderprogramme bemühen, wie etwa das Hermann-Strenger-Stipendium, die Leonardo da Vinci Mobilität oder das DFJW-Stipendium. Soziales Engagement und ein astreiner Lebenslauf können hier behilflich sein; aus einem Motivationsschreiben muss hervorgehen, inwiefern der Auslandsaufenthalt die Ausbildung bereichern kann. Ist dies von Erfolg gekrönt, winkt neben finanzieller Rückendeckung auch eine organisatorische Unterstützung. 20 | AUSBILDUNGSBÖRSE 2018

HABE ICH ANSPRUCH AUF BAFÖG? Übersteigen gerade in jungen Jahren die Kosten das eigene Budget, ist BAföG eine große Hilfe – und das nicht nur für Studenten. Auch Schüler und Auszubildende können den günstigen Kredit beantragen – die Hürden dafür sind geringer als viele denken. Die wichtigste Frage vorweg: Wie hoch fällt die jeweilige BAföG-Unterstützung aus? Da die Höhe auf Grundlage ganz unterschiedlicher Faktoren ermittelt wird, ist dies nicht pauschal zu beantworten. Bei der individuellen Berechnung spielt vor allem die Frage nach dem Wohnsitz eine wichtige Rolle: Wohnt der Auszubildende noch bei seinen Eltern oder führt er einen eigenen Haushalt? Im ersteren Fall sind monatlich maximal 231 Euro drin; wer alleine wohnt kann bis zu 590 Euro Unterstützung erhalten. Auch der Versicherungsstatus ist zu beachten – ist der Azubi selbst oder über die Eltern mitversichert? Für den Antrag reichen Auszubildende unter anderem den Steuerbescheid der Eltern ein; hinzu kommen Angaben über etwaige Geschwister. Unter www.bafög.de hilft ein Online-Assistent bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. WICHTIGSTE UNTERSTÜTZUNG VOM STAAT Lernmaterial, Arbeitsbekleidung oder die Fahrt zum Betrieb verursachen Kosten, die mit BAföG abgefangen werden können. Wilfried Blattgerste, Leiter der Abteilung Studienfinanzierung beim Studierendenwerk Dortmund, fasst die Vorteile – eben nicht nur für Studierende – zusammen: „BAföG ist eine günstige und zuverlässige Finanzierungsquelle mit einem sehr überschaubaren Risiko. Es ist die wichtigste Unterstützung seitens des Staats: Nach dem Antrag wird geprüft, welche Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt.“ Übrigens: Im Gegensatz zu Studierenden müssen Auszubildende nicht die Hälfte der Förderung zurückzahlen. Allerdings sollte der Antragsteller beachten, dass BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird – ein rechtzeitiges Bemühen um den Kredit ist also ratsam. Sämtliche Unterlagen und eine Checkliste sind ebenfalls online einzusehen und stehen zum Download bereit. Mit ein wenig Geduld und Übersicht ist der Weg zum erfolgreichen BaföG-Antrag schneller absolviert, als gedacht. Und es wäre doch schade, sollte die Perspektive auf eine tolle Ausbildungsstelle an zu hohen Kosten scheitern. AUSBILDUNGSBÖRSE 2018 | 21

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